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Garantien und Wartungsvertrag
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Garantie SIA |
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Der SIA (Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein) stellt gewisse Ansprüche in Sachen Garantie, welche den Kunden gegen eventuelle Mängel oder falsche Anwendungen schützen soll. Nur sind diese Richtlinien nicht unbedingt für jeden verständlich und der Kunde hat oft Schwierigkeiten, seine Rechte geltend zu machen. Grudibat FGS, als Firma des Bauwesens, respektiert diese Richtlinien der SIA. Aber wir gehen noch weiter :
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Garantie Grudibat FGS |
Unsere Garantie geht über die Anforderungen der SIA hinaus. Wir garantieren Ihnen die Wirksamkeit unserer Behandlung für eine Dauer von 5 Jahren, bis zu einem Betrag von 50% der für die Behandlung ausgestellten Rechnung. Ausserdem sind alle abgesicherten Elemente klar dargelegt, was keine falsche Auslegung zulässt.
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Wartungsvertrag = Erweiterung der Garantie |
Unsere Garantie kann bis zu 50 Jahren verlängert werden, indem ein Wartungsvertrag unterzeichnet wird. Die Vertragskonditionen sind von Fall zu Fall verschieden, je nach Bauwerk. Zögern Sie nicht, uns für nähere Informationen zu kontaktieren, wir werden Sie gerne beraten.
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Grudibat FGS SA • Ch. des Assenges 12 • 1142 Pampigny •
Tél. 021 637 21 62 / 021 637 21 61 • Fax 021 637 21 60 • info@grudibatfgs.com
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