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Risse |
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Situation :Ab 0,3 mm lässt ein Riss Wasser eindringen, das Schäden durch die Präsenz von Feuchtigkeit und durch die Wirkung von Frost anrichtet. |
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Konsequenzen :Verfall der unteren Elemente durch das Erscheinen von allen oder einzelnen der folgenden Elemente : Flechen von Feuchtigkeit, die Farbe, die Abdichtung oder die ganze Beschichtung/Verkleidung löst sich ab, Salzablagerungen (Salpeter), Spaltung des Betons, Korrosion der Armierungen, Schimmel auf den Holzstrukturen. Schlussendlich wird die Stabilität des Bauwerks gefärdet. |
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Warnung :Es ist unumgänglich, letzteres so rasch als möglich zu sanieren, um Schäden an Personen oder Objekten zu verhindern. Das OR (Art. 58-59 ff) verlangt vom Bauherr, dass er die nötigen Massnahmen ergreift um jegliche Gefahr zu verhindern, in der Kenntniss, dass die Versicherungen nicht auf die Sache eingehen, wenn ein Unterhaltsmangel Ursache des Schadens ist. |
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Weiter unten die Konsequenzen, wenn keine Behandlung ausgeführt wird |
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Tél. 021 637 21 62 / 021 637 21 61 • Fax 021 637 21 60 • info@grudibatfgs.com
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