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Eindringen von Wasser |
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Situation :Sickern oder Rinne von Wasser, das nach jeder Regenperiode erscheint. |
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Konsequenzen :Verfall des Anstrichs, Verputz, Zwischendecke, Gipsdecke, Metallstrukturen, welcher zu einer Totalrenovation der Lokalität führt, wenn nicht rechtzeitig etwas gemacht wird. Wie Sie auf dem Foto unten rechts sehen können, ist der tragende Bau befallen. |
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Warnung :Wenn eine solche Situation eintritt, ist die Dichtheit seit Monaten, wenn nicht Jahren, mangelhaft. Das Wasser hat einen langen Weg hinter sich und bereits grosse unsichtbare Schäden verursacht. Es ist unumgänglich, so rasch als möglich einzuschreiten, um Schäden an Personen oder Objekten zu verhindern und den Bau zu retten. Ausserdem verlangt das OR (Art. 58-59 ff) vom Bauherr, dass er die nötigen Massnahmen ergreift um jegliche Gefahr zu verhindern, in der Kenntniss, dass die Versicherungen nicht auf die Sache eingehen, wenn ein Unterhaltsmangel Ursache des Schadens ist. |
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Weiter unten die Konsequenzen, wenn keine Behandlung ausgeführt wird |
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Grudibat FGS SA • Ch. des Assenges 12 • 1142 Pampigny •
Tél. 021 637 21 62 / 021 637 21 61 • Fax 021 637 21 60 • info@grudibatfgs.com
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